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Rückersdorfer Straße 17, 90552 Röthenbach
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0911 1 80 79 2 79

Leistungen

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Wir bieten Ihnen ein großes Spektrum moderner tiermedizinischer Diagnostik – und Behandlungsformen. Informieren Sie sich hier gerne genauer über die jeweiligen Möglichkeiten.

Wir arbeiten mit modernsten Bildgebungsverfahren. Unser digitales Röntgen erstellt Bilder von hoher Qualität.

Außerdem bietet unser Ultraschallgerät die Möglichkeit allgemeine abdominale Sonographie inklusive Trächtigkeitsuntersuchungen durchzuführen sowie Ihnen einen kardiologischen Ultraschall zur Einstellung auf Herzmedikation oder zur Überwachung dieser anzubieten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es für Ultraschalluntersuchungen zwingend notwendig ist, einen Termin zu vereinbaren. Eine fundierte und gute Ultraschalldiagnostik braucht etwas Zeit und würde in der offenen Sprechstunde weder dem untersuchten Tier noch dem im Wartezimmer wartenden Tieren gerecht werden.

Oftmals können wir das Wohlbefinden Ihrer Lieblinge nur durch die Untersuchung der inneren Werte feststellen.

Wir bieten Ihnen mikroskopische Untersuchungen von Probenmaterial wie Harn/Kot oder Ohrabstrichen, zytologische Untersuchungen von Geweben, diagnostische Schnelltests, sowie eine umfassende Inhouse-Labordiagnostik, die es uns ermöglicht, Werte schnell und unkompliziert zu ermitteln und sehr zeitnah die Therapie für unsere Patienten anzupassen. Für die Ermittlung spezieller Laborwerte arbeiten wir mit zertifizierten Großlaboren zusammen.

In unserer Praxis werden Standard Weichteiloperationen wie Kastrationen, Hauttumorentfernungen, Blasensteinentfernungen etc. durchgeführt. Dabei achten wir natürlich auf eine risikoorientierte Narkose bei Bedarf mittels Inhalationsnarkose. Insbesondere im Bereich der Heimtiermedizin bieten wir mehrere Möglichkeiten der Narkose an, um so den ganz individuellen Bedürfnissen der Heimtiere unter Narkose gerecht zu werden.

Zahnsteinentfernung mit Ultraschall, Scaling mit Politur und Fluoridierung, sowie Zahnextraktionen gehören zu unserem Leistungsspektrum.

Selbstverständlich bieten wir auch Zahnsanierungen für Nager an. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine gute und sichere Untersuchung und Behandlung der Backenzähne beim Nagetier nur in Narkose möglich ist, da sonst die Verletzungsgefahr zu hoch bzw. unser Sichtfeld zu sehr eingeschränkt ist, um fachgerecht und nachhaltig arbeiten zu können. Wir fahren hierfür ein eigenes, speziell für Nager ausgerichtetes Narkoseregime.

Eingriffe unter Narkose sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

In unserer Praxis legen wir großen Wert darauf, nur notwendige Behandlungen durchzuführen. Daher ist uns eine individuelle Beratung sehr wichtig.

Wie Sie es von sich selbst aus der Humanmedizin kennen, gibt es zum Glück mittlerweile auch für unsere Haustiere, die Möglichkeit, bestimmte Prophylaxemassnahmen durchzuführen, um frühzeitig eventuelle Defizite zu erkennen und Krankheiten vorzubeugen. So zum Beispiel einen Screening Bluttest beim älter werdenden Tier, oder regelmäßige Herzuntersuchungen bei disponierten Rassen oder Risikopatienten, regelmäßige Zahnuntersuchungen oder bei Bedarf Zahnsteinentfernung, um Zahnextraktionen zu vermeiden, etc….

Sprechen Sie uns an und haken Sie nach, wenn etwas unverständlich ist! Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir welche Impfungen und Untersuchungen für Ihr Tier sinnvoll sind.

  • Blutdruckmessung bei Hund und Katze
  • Elektronische Kennzeichnung
  • Futterberatung
  • Durchdachter Einsatz der klassischen Schulmedizin, evtl. ergänzt durch alternative Heilmethoden (z.B. Phyto- oder Organotherapie) je nach Indikation und Ihren Wünschen
  • Zusammenarbeit mit renommierten Kliniken aus der Region

Am Ende einer Behandlung erhalten Sie von uns eine detaillierte Rechnung, in der all unsere erbrachten Leistungen nach der GOT* aufgelistet sind. Sollten hierzu Fragen aufkommen, sprechen Sie uns bitte jederzeit an. Hier schon mal vorab eine kurze Erläuterung:

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Tierärzte. Dabei handelt es sich um eine Verordnung des Bundes, die für alle Tierärzte rechtlich bindend ist. Eine Unterschreitung laut §4 der GOT ist grundsätzlich nicht zulässig. Daher ist auch unsere Praxis gehalten, die Gebühren entsprechend der GOT-Änderung vom 27. Juli 2017 einzuhalten. Die Begleichung der entstandenen Kosten entsprechend der GOT muss jeweils unmittelbar nach der Behandlung erfolgen. Dafür stehen Ihnen Bar- oder EC-Kartenzahlung zur Verfügung.

* GOT = Gebührenordnung für Tierärzte